FAQ

Eure Fragen, unsere Antworten...

Wozu Energieberatung?

Unsere unabhängigen Energieexperten kommen in Ihr Unternehmen und analysieren den Energieverbrauch. Dadurch werden Energiesparpontentiale aufgedeckt, die in JEDEM Unternehmen schlummern.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Betriebe mit maximal 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz <50 Mio Euro, oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio Euro. Der Sitz der Firma muss in Deutschland sein.

Wie wird gefördert?

Was wird gefördert?

Die Inanspruchnahme einer Energieberatung, durch einen extern Beauftragten und von der BAFA zugelassenen Energieberater.

Die Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung. Die Energieanalyse anhand Ihrer Daten mit Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans zur Energieeffizienz. Förderung der Energieberatung, mit maximal 80 Prozent (netto). Unternehmen mit Energiekosten unter 10.000 Euro / Jahr werden mit maximal 1.200 Euro für die Beratung gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Enerigeberatung repräsentativ für das gesamte Unternehmen ist.

Wenn es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, ist ein Konzept zur Abwärmenutzung in der Energieberatung enthalten.

Auf Wunsch begleiten wir im Anschluss an die Energieberatung und -analyse die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Diese Umsetzungsbegleitung reicht von der Ausschreibung, bis hin zur Abnahme der Maßnahmen zur Energieeffizienz. Wir begleiten und beraten Ihr Unternehmen für volle 3 Jahre.

Realisierung / Umsetzung von Effizienzmaßnahmen

In welcher Höhe wird gefördert?

Energieberatung

Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten eine Zuwendung von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.

Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro erhalten eine Zuwendung von 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Für Ihr Unternehmen werden bis zu 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese Fördermittel gelten als “De-Minimis”-Beihilfe, die von EU-Mitgliedsstaaten an ein Unternehmen vergeben werden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie auf den Bundesseiten unter De-minimis-Beihilfen.

Umsetzung / Realisierung

Durch wen wird gefördert?

Wie bekommt man die Förderung?

Der Weg zur Förderung ist einfach. Wir stellen alle Anträge für Sie! Mit Zuteilung der Förderung, durch den Zuwendungsbescheid, kann mit der Maßnahme begonnen werden.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Antragsteller 12 Monate Zeit, die Maßnahmen durchzuführen (Bewilligungszeitraum).

Wie wird beantragt?

Sämtliche Anträge, für die Förderungen, sind bereits im Honorar für die Energieberatung enthalten. Auf Wunsch begleiten wir Ihren Betrieb volle 3 Jahre. Alle Anträge, auf Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen werden von uns für Sie beantragt.